Verträge die vor dem 28.02.2021 geschlossen wurden, gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ Glötzleweg 41, 81477 München
Stand 01.03.2021
1. Leistungen und Geltung der Bedingung
1.1 Das blühende Atelier – Maria Irlbeck gestaltet nach den persönlichen Vorstellungen der Kunden Eventfloristik wie Hochzeitsdekoration, Tischdekoration, Kirchendekoration, Brautsträuße, Anstecker, Ringkissen, Autodekoration. Ergänzend koordiniert das blühende Atelier Absprachen mit Eventdienstleistern, Terminabsprachen und erforderliche Logistik. Die bestellte Ware wird zum vereinbarten Termin durch das blühende Atelier geliefert und, soweit beauftragt, aufgebaut.
1.2 Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Auf eine konkrete Anfrage erhält der Kunde eine Beratung, die je nach Wunsch des Kunden telefonisch, schriftlich oder persönlich in den Geschäftsräumen der Firma „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ erfolgt. In der Folge erhält der Kunde auf der Grundlage des Besprochenen eine Konzeptmappe und ein Angebot per Post oder per E-Mail.
2.2 In der Konzeptmappe werden die besprochenen Farben, Blumensorten und weiteren Leistungsinhalte ausgearbeitet. In dem beigefügten Angebot werden die Preise der verschiedenen Leistungen aufgeführt.
2.3 Der Kunde bucht bei „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ verbindlich die Erbringung von Floristikleistungen im Sinne der vorstehenden Ziffer 1.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen genau bezeichneten Termin. Der Mindestwert einer Buchung/Bestellung beträgt 650,00 € zzgl. der jeweils geltenden MwSt.,soweit die Parteien hiervon keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
2.4 Der Kunde hat einen Betrag in Höhe von 300,00 € inkl. der jeweils geltenden MwSt. zu leisten (vgl. hierzu unten unter Ziffer 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Nach Zahlungseingang bestätigt „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ den Vertragsabschluss über die Erbringung von Floristikleistungen gemäß dem vom Kunden angenommenen Angebot zu dem vom Kunden angegebenen Termin.
2.5 Auf der Basis des unterbreiteten Angebots bestimmt der Kunde schriftlich entweder in Verbindung mit der Buchung des Veranstaltungstermins oder später den genauen Vertragsinhalt hinsichtlich der durch „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ zu erbringenden Leistungen wie z.B. Art und Anzahl von Sträußen, Gestecken, Blumenschmuck und Dekorationsgegenstände.
3. Vergütung, Anzahlung und Fälligkeit der Vergütung
3.1 Der Kunde zahlt für die vertraglichen Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung. Soweit Abweichungen zum Angebot vorliegen, werden die vom Kunden beauftragten und tatsächlich erbrachten Leistungen Grundlage der Vergütung und Rechnungsstellung.
3.2 Mit Beauftragung der Erbringung von Floristikleistungen hat der Kunde die in vorstehender Ziffer 2.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Zahlung in Höhe von 300,00€ zu leisten (vgl. oben unter Ziffer 2.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).Dieser Betrag stellt die Vergütung für die geleistete Beratung und Erstellung des individuellen Veranstaltungskonzepts nebst Konzeptmappe dar; sie wird auf die anfallende Vergütung der vertraglichen Floristikleistungen für das gebuchte Event vollständig angerechnet. Soweit für den gebuchten Termin keine Leistungen abgerufen und erbracht werden, besteht hinsichtlich der erbrachten Zahlung keine Rückzahlungspflicht seitens „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“.
3.3 Die vertragliche Vergütung, für die für das streitgegenständliche Event erbrachten Leistungen abzüglich der geleisteten Zahlung gemäß vorstehender Ziffern 2.4 und 3.2 wird, 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und ist auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto der Firma „Das blühendes Atelier – Maria Irlbeck“ zu bezahlen.
4. Anpassung der Vergütung und des Vertragsinhaltes
4.1 Sind die vertraglich vereinbarten Blumensorten im üblichen Blumengroßhandel nicht verfügbar oder deren Einkaufspreis überdurchschnittlich 50% gestiegen, so wird „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ den Kunden hierauf hinweisen. Der Kunde kann dann wählen, ob die Parteien eine angemessene Preiserhöhung entsprechend den Kostensteigerungen vereinbaren oder ob das vertragsgegenständliche Konzept mit anderen Blumensorten, auf die sich die Parteien einigen, umgesetzt wird.
4.2 Änderungswünsche des Kunden bezogen auf den Vertragsgegenstand, die nicht das Datum betreffen, sind bis spätestens 14 Tage an „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ schriftlich zu richten. „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ wird hierauf innerhalb einer Frist von 2 Werktagen einer Änderung zustimmen oder diese ablehnen. Geringfügige Änderungen der Mengen sind schriftlich an „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ zu richten und von diesem zu bestätigen. Wesentliche Vertragsinhalte wie Brautstrauß, Tischdekoration, die nicht das Datum betreffen, können bis zu einem Monat vor dem vertraglich vereinbarten Termin einvernehmlich angepasst werden, jedoch müssen spätestens 14 Tage vorher alle Mengen festgelegt sein, damit sie rechtzeitig für das Event bestellt und besorgt werden können.
5. Veranstaltungsverbote, Terminänderungen
5.1 Kann das Event, das dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zugrunde liegt, aufgrund höherer Gewalt , also nicht vom Kunden zu vertretenden Umständen, insbesondere behördlicher oder staatlicher Veranstaltungsbeschränkungen oder –verbote, nicht stattfinden, ist der Kunde verpflichtet, sich sobald das Nichtstattfinden des Events absehbar ist, spätestens jedoch 30 Tage vor dem geplanten Event, an das „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ schriftlich zu wenden. Die Parteien sollen, besprechen, ob das Event zeitlich verschoben wird und „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ zum geplanten Ersatztermin die vertraglichen Leistungen erbringen kann.
6. Stornierung, Stornogebühr
6.1 Der Vertrag kann seitens des Kunden storniert werden. Bei Stornierung aus Gründen, die nicht auf behördlichen oder staatlichen Veranstaltungsbeschränkungen oder –verboten beruhen, fällt folgende Stornogebühr an:
Bei Stornierung bis spätestens 3 Monate vor dem Event fällt keine zusätzliche Stornogebühr außer gemäß vorstehender Ziffern 2.4 und 3.2. Bei Stornierung innerhalb von weniger als 3 Monaten vor bis zu 14 Tagen vor dem Event beträgt die Stornogebühr 50% des Auftragswertes abzüglich des Warenwerts und ersparter Aufwendungen, bei Stornierung innerhalb eines Zeitraums von weniger als 14 Tagen vor dem Event sind 100% des Auftragswerts abzüglich ersparter Aufwendungen fällig.
6.2 Der Kunde kann einen niedrigeren Schaden nachweisen. „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ ist berechtigt, einen konkret darzulegenden höheren Schaden, z.B. in Form von Aufträgen, die aufgrund der Beauftragung oder verbindlichen Terminblockierung nicht angenommen wurden und damit in Verbindung stehende Gewinnausfälle, nachzuweisen und geltend zu machen.
7. Vermietung von Gegenständen, Rückgabe und Haftung für Beschädigung
7.1 An den Kunden vermietete Gegenstände wie z.B. Vasen, Kerzenständer sind spätestens am 3. Tag nach Lieferung/dem Tag der vertragsgegenständlichen Veranstaltung an „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ zurückzugeben, soweit nicht die Abholung dieser Gegenstände durch „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ vertraglich vereinbart ist.
7.2 Kommt der Kunde mit der Rückgabe der gemieteten Gegenstände in Verzug und gibt diese nicht rechtzeitig innerhalb der vorstehend in Ziffer 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Frist zurück, so hat er pro Tag für die Zeit bis zur Rückgabe den vertraglich ausgewiesenen Betrag je nicht zurück gebrachten Gegenstand zu bezahlen.
7.3 Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verlust der vermieteten Gegenstände. Kann er diese Gegenstände nur beschädigt oder gar nicht zurückgeben, so hat er der Firma „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ stellt dann diese Gegenstände dem Kunden in Rechnung. Auf Aufforderung weist „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ diesen nach.
8. Lieferzeit und Gefahrtragung
8.1 Die beauftragten Leistungen sind zu dem vereinbarten Termin zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware oder das Zugänglichmachen des Veranstaltungsortes zu sorgen.
8.2 Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
8.3 „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für vom Kunden beigegebenen Begleitwaren haftet „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Liegen Beauftragung und Leistungsdatum zeitlich weit auseinander, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist und wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.
9.2 „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware wie z.B. Blumenanstecker durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.
9.3 Die vertragliche und außervertragliche Haftung von „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
9.4 „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“ hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemie, Epidemie usw.) und aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) nicht zu vertreten.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Firma „Das blühende Atelier – Maria Irlbeck“.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Paragraphen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der anderen Paragraphen dadurch unberührt.
12. Gerichtstand
Gerichtsstand ist München.